Zusammensetzung und Wahl

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# GKR-Wahl 2019

Zusammensetzung und Wahl

Wie setzt sich der Gemeindekirchenrat zusammen?

Der Gemeindekirchenrat einer Kirchengemeinde besteht aus einer festgelegten Anzahl von Mitgliedern, den sogenannten „Ältesten“ sowie der Pfarrperson bzw. den Pfarrpersonen. Die Ältesten werden von den Gemeindemitgliedern für sechs Jahre gewählt und arbeiten ehrenamtlich. Ab 16 Jahren kann sich ein Gemeindemitglied zur Wahl aufstellen lassen.

Jeder Gemeindekirchenrat wählt aus seiner Mitte jemanden für den Vorsitz sowie eine Stellvertretung. Es gibt Ersatzälteste als Stellvertreter. Daneben gehört dem Gemeindekirchenrat die/der Vorsitzende des Gemeindebeirates mit beratender Stimme an. Im Gemeindekirchenrat zeigt sich: Demokratisch gestalten wir Kirche vor Ort.  

Wie oft tagt der Gemeindekirchenrat?

Der Gemeindekirchenrat tagt in der Regel einmal im Monat. Zudem gibt es gemeinsame Sitzungen mit dem Gemeindebeirat. Wer Mitglied im Gemeindekirchenrat ist, arbeitet – je nach eigenen Fähigkeiten und Interessen – in thematischen Ausschüssen mit, z.B. für Bauunterhaltung, Kita, Finanzen, Friedhof, Personal.   

Wer wählt den Gemeindekirchenrat?

Alle Gemeindemitglieder einer Kirchengemeinde sind zur Wahl ihrer Ältesten aufgerufen. Auf Beschluss der Landessynode im Frühjahr 2018 dürfen Jugendliche ab 14 Jahren wählen. 

Was sind die Voraussetzungen zur Mitarbeit im Gemeindekirchenrat?

  • Interesse am Wohlergehen der eigenen Kirchengemeinde.
  • Teamfähigkeit: mit anderen arbeiten, diskutieren und nach Lösungen suchen.
  • Neugier auf das Kennenlernen kirchlicher und demokratischer Strukturen.
  • Sachverstand: eigene Fähigkeiten und Kompetenzen einbringen.
  • Lust auf Verantwortung.
  • Einsatzbereitschaft: sei es das Gemeindefest oder die Finanzplanung.

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